Die Aufhebung der Richtigkeitsvermutung in § 31a EisbG
- Originalsprache: Deutsch
- ZVGBand 1
- Aufsatz, 3765 Wörter
- Seiten 743 -748
- https://doi.org/10.33196/zvg201408074301
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Mit Erkenntnis vom 2.10.2013, G 118/2012-11, hat der VfGH § 31a Abs 1 letzter Satz EisbG – die Richtigkeitsvermutung für das von der Bauwerberin vorzulegende Gutachten – als verfassungswidrig aufgehoben. In Konsequenz daraus hat die Behörde das vorgelegte Beweismittel nunmehr jedenfalls frei zu würdigen und die entscheidungswesentlichen Feststellungen zu treffen. Eine wesentliche Frage bleibt aber offen: Bedarf die behördliche Würdigung der Bestellung von eigenen Sachverständigen, welche die Aussagen des § 31a-Gutachten prüfen und nötigenfalls ergänzen? Oder reicht eine Prüfung des Gutachtens auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit durch die Behörde aus?
- Altenburger, Dieter
- Netzer, Andreas
- Privatgutachten
- ZVG 2014, 743
- § 31a EisbG
- Sachverstand
- Richtigkeitsvermutung
- freie Beweiswürdigung
- Verwaltungsverfahrensrecht
- Tatfragen.
- § 52 AVG
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