Die außergerichtliche Bestreitung von Ansprüchen des Verbrauchers als irreführende Geschäftspraktik iSd § 2 Abs 1 Z 7 UWG
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 38
- Aufsatz, 7443 Wörter
- Seiten 625 -634
- https://doi.org/10.33196/wbl202411062501
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Nach § 2 Abs 1 Z 7 UWG bilden Täuschungen über die „Rechte des Verbrauchers“ eine irreführende Geschäftspraktik. Die Anwendung dieses unionsrechtlich vorgegebenen Irreführungstatbestandes liegt – zumindest in Österreich – weitgehend im Dunkeln, da sich bisher weder Lit noch Rsp näher mit ihm beschäftigt haben. Wesentlicher Grund dafür dürfte die sprachlich nicht ganz geglückte Umsetzung der UGP-Richtlinie sein, wodurch die potentielle Reichweite von § 2 Abs 1 Z 7 UWG verdeckt wird. Nach Ansicht des Autors könnte indes bei konsequenter Anwendung des Irreführungsverbots nach Z 7 die verbreitete Praxis, Ansprüche von Verbrauchern pauschal bzw überschießend zu bestreiten, als UWG-Verstoß qualifiziert werden. Der vorliegende Beitrag prüft die Anwendung der Z 7 auf die außergerichtliche Bestreitung von Ansprüchen des Verbrauchers und setzt sich mit den Kriterien auseinander, die zur Unterscheidung zwischen erlaubter Rechtsverteidigung und unlauterer Irreführung über die Rechtslage dienen können.
- Burger, Simon
- Ansprüche des Verbrauchers
- geschäftliche Entscheidung
- Rechte des Verbrauchers
- unlautere Geschäftspraktik
- unvertretbare Rechtsansicht
- § 5 Abs 2 Z 7 dUWG
- Art 6 Abs 1 lit g UGP-RL
- § 2 Abs 1 Z 7 UWG
- WBL 2024, 625
- Meinungsfreiheit
- Lauterkeitsrecht
- Gewährleistung
- Bestreitung
- Garantie
- Binnenmarkt
- Irreführung
- Vertretbarkeit
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- richtlinienkonforme Auslegung
- Verbraucherrecht
- § 1 Abs 4 Z 2 UWG
- Irreführungseignung
- Wettbewerbsrecht
- Täuschung
- Verbraucherschutz
- irreführende Geschäftspraktik
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