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Zeitschrift für Stiftungswesen

Heft 2, Juni 2015, Band 2015

Reiter, Regina

Die Befristung der Bestellung von Stiftungsprüfern mit dem Erlöschen der Gültigkeit der § 15 A-QSG-Bescheinigung ist nicht erforderlich

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Die Bestimmung des § 20 PSG ist zwingend und die Stiftungserklärung kann daher kein anderes Organ und keine andere Stelle wirksam mit der Bestellung des Stiftungsprüfers betrauen.

Eine Bestellung, die vom Vorschlag des Vorstands abweicht (hier: Bestellung auf unbestimmte Zeit statt Befristung) ist nicht nur zulässig, sondern es bedarf diese Abweichung auch keiner Begründung.

Ein Grund für die Vornahme einer bloß befristeten Bestellung im Hinblick auf die bloß abstrakte Möglichkeit, dass die Stiftungsprüferin nach Ablauf der § 15 A-QSG-Bescheinigung keine neuerliche Bescheinigung erlangt, ist jedenfalls nicht erforderlich.

  • Reiter, Regina
  • § 270 Abs 1 UGB
  • § 1 Z 1 A-QSG
  • ZFS 2015, 74
  • § 15 A-QSG
  • Stiftungen
  • Abschlussprüfer.
  • Stiftungsprüfer
  • Privatstiftung
  • OGH 19.3.2015, 19.03.2015, 6 Ob 37/15g
  • § 20 Abs 1 PSG

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