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Zeitschrift für Stiftungswesen
Die Befristung der Bestellung von Stiftungsprüfern mit dem Erlöschen der Gültigkeit der § 15 A-QSG-Bescheinigung ist nicht erforderlich
- Originalsprache: Deutsch
- ZFS Band 2015
- Judikatur, 2410 Wörter
- Seiten 74-78
- https://doi.org/10.33196/zfs201502007401
30,00 €
inkl MwStDie Bestimmung des § 20 PSG ist zwingend und die Stiftungserklärung kann daher kein anderes Organ und keine andere Stelle wirksam mit der Bestellung des Stiftungsprüfers betrauen.
Eine Bestellung, die vom Vorschlag des Vorstands abweicht (hier: Bestellung auf unbestimmte Zeit statt Befristung) ist nicht nur zulässig, sondern es bedarf diese Abweichung auch keiner Begründung.
Ein Grund für die Vornahme einer bloß befristeten Bestellung im Hinblick auf die bloß abstrakte Möglichkeit, dass die Stiftungsprüferin nach Ablauf der § 15 A-QSG-Bescheinigung keine neuerliche Bescheinigung erlangt, ist jedenfalls nicht erforderlich.
- Reiter, Regina
- § 270 Abs 1 UGB
- § 1 Z 1 A-QSG
- ZFS 2015, 74
- § 15 A-QSG
- Stiftungen
- Abschlussprüfer.
- Stiftungsprüfer
- Privatstiftung
- OGH 19.3.2015, 19.03.2015, 6 Ob 37/15g
- § 20 Abs 1 PSG