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Die Bekanntgabe der sexuellen Orientierung durch einen Dritten ist zwar ein idR rechtswidriger Eingriff in höchstpersönliche Rechte, aber keine Ehrverletzung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 2014
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
135 Wörter, Seiten 168-168

20,00 €

inkl MwSt

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  • § 105 StGB
  • § 1330 Abs 1 ABGB
  • OGH, 23.01.2014, 12 Os 90/13x, (RS0129288)
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2014/33
  • § 107 StGB
  • § 74 Abs 1 Z 5 StGB
  • § 1330 Abs 2 ABGB

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