


Die Bemessung der Enteignungsentschädigung insbesondere iZm einer Betriebsverlegung: Sind Projektfolgeschäden zu entschädigen?
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZRBBand 2014
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 7321 Wörter, Seiten 67-77
20,00 €
inkl MwSt




-
Als Enteigneter gilt nach der ausdrücklichen Anordnung des § 18 Abs 2 BStG derjenige, welchem der Gegenstand der Enteignung gehört oder dem ein dingliches Recht zusteht. Der Enteignete hat Ersatz für vermögenrechtliche Nachteile Dritter zu begehren.
Auf die Betriebsverlegungs- und Übersiedlungskosten, den Ertragsausfall, die Anlaufverluste und auf die Einbußen von Standortvorteilen ist Bedacht zu nehmen.
Projektschäden/Unternehmensschäden sind solche Schäden, die durch den Bau oder Betrieb von Anlagen auf dem enteigneten Grund entstehen.
Nicht zu berücksichtigen sind einerseits mittelbare Enteignungsfolgen, wie etwa Immissionsschäden durch Bau, künftigen Bestand und Betrieb der Anlage und andererseits persönliche Nachteile des Grundeigentümers oder solche in Bezug auf seine Restliegenschaft, die durch die Errichtung und den Betrieb der Straßenanlage auf dem enteigneten Grundstück bewirkt werden.
-
- Seeber-Grimm, Diana
- Seeber, Thomas
-
- § 44 EisbEG
- Enteignungsfolgen
- Übersiedlungskosten
- Pacht
- § 4 EisbEG
- hypothetischer Verlauf
- § 7 EisbEG
- Immission
- Enteignungsentschädigung
- § 5 EisbEG
- Unternehmen
- Autobahn
- § 30 EisbEG
- Parallelverschiebung
- Enteignung
- ZRB 2014, 67
- Ursachenzusammenhang
- § 4 BStG
- Wertminderung
- Projektfolgekosten
- § 18 Abs 1 BStG
- § 364a ABGB
- OGH, 04.09.2013, 7 Ob 39/13f
- Teilenteignung
- Baurecht
- § 25 EisbEG
- § 33 EisbEG
Als Enteigneter gilt nach der ausdrücklichen Anordnung des § 18 Abs 2 BStG derjenige, welchem der Gegenstand der Enteignung gehört oder dem ein dingliches Recht zusteht. Der Enteignete hat Ersatz für vermögenrechtliche Nachteile Dritter zu begehren.
Auf die Betriebsverlegungs- und Übersiedlungskosten, den Ertragsausfall, die Anlaufverluste und auf die Einbußen von Standortvorteilen ist Bedacht zu nehmen.
Projektschäden/Unternehmensschäden sind solche Schäden, die durch den Bau oder Betrieb von Anlagen auf dem enteigneten Grund entstehen.
Nicht zu berücksichtigen sind einerseits mittelbare Enteignungsfolgen, wie etwa Immissionsschäden durch Bau, künftigen Bestand und Betrieb der Anlage und andererseits persönliche Nachteile des Grundeigentümers oder solche in Bezug auf seine Restliegenschaft, die durch die Errichtung und den Betrieb der Straßenanlage auf dem enteigneten Grundstück bewirkt werden.
- Seeber-Grimm, Diana
- Seeber, Thomas
- § 44 EisbEG
- Enteignungsfolgen
- Übersiedlungskosten
- Pacht
- § 4 EisbEG
- hypothetischer Verlauf
- § 7 EisbEG
- Immission
- Enteignungsentschädigung
- § 5 EisbEG
- Unternehmen
- Autobahn
- § 30 EisbEG
- Parallelverschiebung
- Enteignung
- ZRB 2014, 67
- Ursachenzusammenhang
- § 4 BStG
- Wertminderung
- Projektfolgekosten
- § 18 Abs 1 BStG
- § 364a ABGB
- OGH, 04.09.2013, 7 Ob 39/13f
- Teilenteignung
- Baurecht
- § 25 EisbEG
- § 33 EisbEG