


Die „Besetzung“ des Festsaals der TU Wien im Dezember 2019 war eine Versammlung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 8
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 2282 Wörter, Seiten 245-249
20,00 €
inkl MwSt




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Eine Zusammenkunft mehrerer Personen mit dem Ziel des gemeinsamen Wirkens ist eine Versammlung; dies gilt auch dann, wenn mit der Zusammenkunft eine Blockadewirkung unter Ausnutzung räumlicher Gegebenheiten verbunden ist. Gerade die Weigerung, einen bestimmten Ort freiwillig zu verlassen, kann Ausdruck eines dem Versammlungsbegriff innewohnenden gemeinsamen Wirkens sein.
-
- VfGH, 09.03.2021, V 433/2020
- ZVG-Slg 2021/44
- § 37 SPG
- § 13 VersammlungsG
- Verwaltungsverfahrensrecht
Eine Zusammenkunft mehrerer Personen mit dem Ziel des gemeinsamen Wirkens ist eine Versammlung; dies gilt auch dann, wenn mit der Zusammenkunft eine Blockadewirkung unter Ausnutzung räumlicher Gegebenheiten verbunden ist. Gerade die Weigerung, einen bestimmten Ort freiwillig zu verlassen, kann Ausdruck eines dem Versammlungsbegriff innewohnenden gemeinsamen Wirkens sein.
- VfGH, 09.03.2021, V 433/2020
- ZVG-Slg 2021/44
- § 37 SPG
- § 13 VersammlungsG
- Verwaltungsverfahrensrecht