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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik
Die Bestellung von Leiterinnen und Leitern von Organisationseinheiten nach § 20 Abs 5 UG
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHR Band 12
- Aufsatz, 11323 Wörter
- Seiten 91-105
- https://doi.org/10.33196/zfhr201304009101
9,80 €
inkl MwStDie Regelung der Bestellung der Leiterinnen bzw Leiter von wissenschaftlichen bzw künstlerischen Organisationseinheiten der öffentlichen Universitäten in § 20 Abs 5 Satz 1 UG scheint zumindest auf den ersten Blick relativ klar verständlich zu sein. Auf den zweiten Blick ist dann freilich schon manches nicht mehr so klar und es stellen sich einige – in der Praxis potenziell konfliktträchtige – Auslegungsfragen, die der folgende Beitrag zu beantworten versucht. Dabei wird tw auch auf die „bunte“ einschlägige universitäre Praxis, die insb in den Organisationsplänen zum Ausdruck kommt, eingegangen.
- Stöger, Karl
- § 19 UG
- Öffentliches Recht
- Mehrheit
- Organisationsplan
- Organisationseinheit
- ZFHR 2013, 91
- Art 81c Abs 1 B-VG
- § 122 Abs 5 UG
- Rektorat
- § 32 UG
- Vorschlag
- § 20 Abs 3 UG
- Konsensquorum
- § 98 Abs 8 UG
- Leiter/in
- § 20 Abs 5a UG
- Präsenzquorum
- § 24 Abs 2 UG
- § 47 Abs 1 UG
- § 20 Abs 5 UG
- Universitätsprofessor/inn/en
- § 23a Abs 3 UG
- Satzung