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Streit, Georg/​Koukal, Alexander

Die datenschutzrechtliche Zweckbindung der Sozialversicherungsnummer oder: ; Wer darf die SV-Nummer nutzen?

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Zu den zentralen Dienstleistungen des Dachverbands der Sozialversicherungsträger gehört die „Vergabe von einheitlichen Versicherungsnummern und deren Verknüpfung mit dem entsprechenden bereichsspezifischen Personenkennzeichen (§ 9 des E-Government-Gesetzes, BGBl I 10/2004) zur Verwaltung personenbezogener Daten im Rahmen der der Sozialversicherung gesetzlich übertragenen Aufgaben“. Diese Aufgabe oblag bis 31.12.2019 dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger.

Die vom Dachverband vergebene Sozialversicherungsnummer wird für die Abwicklung der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie von Sozialleistungen verwendet und in diesem Zusammenhang ua von den Sozialversicherungsträgern, dem AMS, Leistungserbringern im Gesundheitsbereich und Arbeitgebern verarbeitet. Sie kommt auch bei der Förderungsabwicklung von gemeinnützigen Bauvereinigungen und bei der Abwicklung der Grunderwerbsteuer zur Verwendung.

  • Streit, Georg
  • Koukal, Alexander
  • JMG 2020, 16

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