


Die dogmatische Einordnung des § 39 StGB nach der Novellierung durch das 3. Gewaltschutzgesetz 2019 – Eine Analyse unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf ausgewählte Normen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 8
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 5011 Wörter, Seiten 567-574
20,00 €
inkl MwSt




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Seit der Novellierung des § 39 StGB durch das 3. Gewaltschutzgesetz 2019 ändert sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen das Höchstmaß einer angedrohten Freiheits- oder Geldstrafe zwingend um die Hälfte. In der Literatur ist nicht unumstritten, ob § 39 StGB nun eine strafsatzändernde Qualifikation darstellt oder lediglich den Strafrahmen erweitert. Der vorliegende Beitrag analysiert die dogmatische Einordnung samt den Auswirkungen auf ausgewählte Normen.
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- Köpf, Julia
- Lengauer, Siegmar
-
- Strafschärfung bei Rückfall
- JST 2021, 567
- Strafbefugnis
- Strafdrohung
- § 281 Abs 1 Z 11 StPO
- § 39 StGB
- § 61 Abs 1 Z 5 StPO
- Strafrahmenvorschrift
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 30 StPO
- Strafsatz
- § 21 StGB
- strafsatzändernde Qualifikation
- § 31 StPO
- Strafrahmen
- § 281 Abs 1 Z 10 StPO
Seit der Novellierung des § 39 StGB durch das 3. Gewaltschutzgesetz 2019 ändert sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen das Höchstmaß einer angedrohten Freiheits- oder Geldstrafe zwingend um die Hälfte. In der Literatur ist nicht unumstritten, ob § 39 StGB nun eine strafsatzändernde Qualifikation darstellt oder lediglich den Strafrahmen erweitert. Der vorliegende Beitrag analysiert die dogmatische Einordnung samt den Auswirkungen auf ausgewählte Normen.
- Köpf, Julia
- Lengauer, Siegmar
- Strafschärfung bei Rückfall
- JST 2021, 567
- Strafbefugnis
- Strafdrohung
- § 281 Abs 1 Z 11 StPO
- § 39 StGB
- § 61 Abs 1 Z 5 StPO
- Strafrahmenvorschrift
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 30 StPO
- Strafsatz
- § 21 StGB
- strafsatzändernde Qualifikation
- § 31 StPO
- Strafrahmen
- § 281 Abs 1 Z 10 StPO