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Köpf, Julia/​Lengauer, Siegmar

Die dogmatische Einordnung des § 39 StGB nach der Novellierung durch das 3. Gewaltschutzgesetz 2019 – Eine Analyse unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf ausgewählte Normen

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Seit der Novellierung des § 39 StGB durch das 3. Gewaltschutzgesetz 2019 ändert sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen das Höchstmaß einer angedrohten Freiheits- oder Geldstrafe zwingend um die Hälfte. In der Literatur ist nicht unumstritten, ob § 39 StGB nun eine strafsatzändernde Qualifikation darstellt oder lediglich den Strafrahmen erweitert. Der vorliegende Beitrag analysiert die dogmatische Einordnung samt den Auswirkungen auf ausgewählte Normen.

  • Köpf, Julia
  • Lengauer, Siegmar
  • Strafschärfung bei Rückfall
  • JST 2021, 567
  • Strafbefugnis
  • Strafdrohung
  • § 281 Abs 1 Z 11 StPO
  • § 39 StGB
  • § 61 Abs 1 Z 5 StPO
  • Strafrahmenvorschrift
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 30 StPO
  • Strafsatz
  • § 21 StGB
  • strafsatzändernde Qualifikation
  • § 31 StPO
  • Strafrahmen
  • § 281 Abs 1 Z 10 StPO

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