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Wenusch, Hermann

Die Erkundungspflicht des Geschädigten Nr 2

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Das (positive) Wissen des Wissensvertreters wird dem Geschäftsherrn als dessen eigenes Wissen zugerechnet, wodurch die an das Wissen geknüpften Rechtsfolgen zum Nachteil des Geschäftsherrn eintreten.

  • Wenusch, Hermann
  • OGH, 13.06.2019, 4 Ob 98/19v
  • ZRB 2020, 18
  • Vollmacht
  • § 1293 ABGB
  • § 1295 ABGB
  • Verjährung
  • Schadenersatz
  • § 1294 ABGB
  • Baurecht
  • Erkundungspflicht

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