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Oshidari, Babek

Die Europäische Staatsanwaltschaft

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Schon in naher Zukunft werden die österreichischen Staatsanwaltschaften Straftaten zum Nachteil relevanter finanzieller Interessen der Union nicht mehr verfolgen. Solche Taten betreffende Ermittlungsverfahren werden stattdessen von einer neu geschaffenen Unionsbehörde geführt, nämlich der Europäischen Staatsanwaltschaft. Sie wird in ihrem Zuständigkeitsbereich auch als Beteiligte im Haupt- und Rechtsmittelverfahren vor inländischen Strafgerichten bis hin zum Obersten Gerichtshof auftreten. Das gibt Anlass, diese Akteurin aus dem Blickwinkel des österreichischen Strafverfahrensrechts zu beleuchten und die Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit darzustellen.

  • Oshidari, Babek
  • Zuständigkeit
  • Europäische Staatsanwaltschaft
  • Europäischer Staatsanwalt
  • Art 288 AEUV
  • Ständige Kammer
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • ne bis in idem
  • Art 325 AEUV
  • Weisungsgebundenheit
  • EUStA-VO
  • Europäischer Generalanwalt
  • JST 2018, 193
  • Art 86 AEUV
  • Verfahrensbeendigung

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