Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Zeitschrift für Steuerstrafrecht und Steuerverfahren
Heft 3, September 2020, Band 2
Die Fortlaufhemmung nach § 31 Abs 4 lit b FinStrG im gerichtlichen Finanzstrafverfahren – Replik auf Poppenwimmer, ZSS 2020, 65
- Originalsprache: Deutsch
- ZSS Band 2
- Finanzstrafrecht, 3798 Wörter
- Seiten 215-220
- https://doi.org/10.33196/zss202003021501
9,80 €
inkl MwStIn die Verjährungsfrist wird die Zeit nicht eingerechnet, während der wegen der Tat gegen den Täter ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft, bei Gericht, bei einer Finanzstrafbehörde oder beim Bundesfinanzgericht geführt wird (§ 31 Abs 4 lit b FinStrG). Eine Interpretation, die im Zusammenhang mit gerichtlichen Finanzstrafverfahren den Verfolgungshandlungen der Finanzstrafbehörde (aus eigenem) jegliche verjährungshemmende Wirkung abspricht, ist unzutreffend.
- Köck, Elisabeth
- Zuständigkeit
- § 99 Abs 2 FinStrG
- § 1 Abs 1 StPO
- § 196 Abs 1 FinStrG
- gerichtliches Finanzstrafverfahren
- § 99 Abs 2 StPO
- Verjährung
- § 14 Abs 3 FinStrG
- Fortlaufhemmung
- § 31 Abs 4 FinStrG
- § 54 Abs 1 FinStrG
- § 58 Abs 3 StGB
- ZSS 2020, 215