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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 3, September 2016, Band 2016
Die Haftung des Prüfingenieurs nach der Wiener Bauordnung
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2016
- Aufsatz, 2434 Wörter
- Seiten 103-106
- https://doi.org/10.33196/zrb201603010301
20,00 €
inkl MwStEin vorrangiges Ziel der Wiener Bauordnung ist die Sicherheit der Bauwerke und damit der Schutz der Allgemeinheit. Das war – neben der Entlastung der Verwaltung der Grund für die Einführung des Prüfingenieurs gemäß Wiener Bauordnung und in der Folge des Prüfingenieurs gemäß OIB-Richtlinie 1.
In Wien hat der Bauwerber für bestimmte bewilligungspflichtige oder anzeigepflichtige Bauführungen sowie sogar im Rahmen von vereinfachten Baubewilligungsverfahren einen Prüfingenieur zu bestellen.
Welches Haftungsrisiko geht der Ziviltechniker bei der Übernahme der Tätigkeit als Prüfingenieur ein? Der nachstehende Beitrag befasst sich mit den zugrundeliegenden Rechtsfragen.
- Buric, Madeleine
- Pflaum, Hannes
- § 127 Wiener Bauordnung
- § 125 Wiener Bauordnung
- Prüfstatiker nach OIB-Richtlinie 1
- Baurecht
- Prüfingenieur
- ZRB 2016, 103