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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die Heilung der Verletzung des Parteiengehörs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 2
- Aufsatz, 2254 Wörter
- Seiten 314-317
- https://doi.org/10.33196/zvg201504031401
20,00 €
inkl MwStJedem rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahren immanent ist der Grundsatz des Parteiengehörs. Dieser Grundsatz soll sicherstellen, dass die Verfahrensparteien umfassende Kenntnis der Tatsachen und Beweise erlangen, auf deren Basis die Behörde ihre Entscheidung zu treffen beabsichtigt. Die Parteien können zu den Tatsachen und Beweisergebnissen Stellung nehmen, diese in Frage stellen oder ihnen zB auf gleicher fachlicher Ebene entgegen treten.
Nun kommt es nicht selten vor, dass die Behörden – aus welchen Gründen auch immer – ihrer Verpflichtung zur Wahrung des Parteiengehörs nicht nachkommen. Eine Verletzung des elementaren Grundsatzes des Parteiengehörs führte bisher jedoch nicht immer zur Rechtswidrigkeit und Aufhebung des Bescheides. Abgesehen von der erforderlichen Wesentlichkeit dieses Verfahrensfehlers konnte der Mangel unter bestimmten Voraussetzungen heilen.
Nach Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle stellt sich die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Heilung uneingeschränkt weiter gelten oder es letztlich an den Behörden liegt, auf die Einhaltung dieses Grundsatzes schon im Verfahren erster Instanz zu achten.
- Dworak, Tatjana
- § 43 Abs 3 AVG
- Heilung im Beschwerdeverfahren
- § 10 VwGVG
- § 65 AVG
- § 43 Abs 2 AVG
- Verwaltungsgerichtsbarkeit.
- Parteiengehör
- § 37 AVG
- ZVG 2015, 314
- § 45 Abs 3 AVG
- Verletzung des Grundsatzes des Parteiengehörs
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 17 VwGVG
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