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Die Herkunftsfunktion der Marke im Entwurf der Kommission zur Änderung der Markenrichtlinie

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 28
Inhalt:
Aufsatz
Umfang:
4519 Wörter, Seiten 13-18

30,00 €

inkl MwSt

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Seit einigen Jahren bezieht der EuGH den Standpunkt, nach der Markenrichtlinie seien neben der Herkunftsfunktion auch andere Funktionen der Marke (ua Qualitäts-, Kommunikations-, Werbe- und Investitionsfunktion) rechtserheblich. Ein Vorschlag der Kommission zur Änderung der Markenrichtlinie (und der GMVO) enthält eine ausdrücklich gegenteilige Klarstellung. Der Beitrag beschäftigt sich damit, ob der Änderungsvorschlag die aus der Herkunftsfunktion abzuleitenden normativen Folgerungen konsequent umgesetzt hat. Bezüglich eines zentral wichtigen Aspektes ist dies nicht der Fall.

  • Koppensteiner, Hans-Georg
  • Verbraucher
  • COM(2013) 162 final (Änderungsvorschlag MarkenRL): Art 4 Abs 2 lit a, Art 10 Abs 2 lit a, b, c, Abs 3 lit f, Abs 7, Art 7 Abs 1, 2, Art 14 Abs 1, 2, Art 15 Abs 1, 2
  • Markenrichtlinie
  • bekannte Marke
  • Herkunftsfunktion
  • Binnenmarkt
  • Parallelimport
  • RL 89/104/EWG idF RL 2008/95/EG (MarkenRL): Art 5 Abs 1 lit a, b, Abs 2, Abs 5, Art 6 Abs 1, Art 7 Abs 1, 2
  • Unlauterkeit
  • Doppelidentität
  • WBL 2014, 13
  • (nicht) kennzeichenmäßige Benutzung
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Erschöpfung
  • vergleichende Werbung
  • Verwechslungsgefahr.
  • TRIPS: Art 16 Abs 1 S 2
  • Markenfunktionen
  • RL 84/450/EWG (IrreführungsRL): Art 4

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