Die Informationsfreiheit nach Art 22a B-VG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JRPBand 33
- Inhalt:
- Abhandlung
- Umfang:
- 21123 Wörter, Seiten 27-56
30,00 €
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Mit September 2025 steht das umfangreiche Gesetzespaket zur Informationsfreiheit in Kraft. Es soll in Österreich ein neues Transparenzregime herbeiführen. Der vorliegende Beitrag adressiert zum einen strukturelle Grundsatzfragen des Informationsfreiheitsrechts. Diese betreffen die Kompetenzbestimmungen sowie das Verhältnis der zentralen Bestimmung des Art 22a B-VG zum IFG. Zum anderen erfolgt eine Auseinandersetzung mit den konkreten Garantien des Informationsfreiheitsrechts: dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Informationszugangsrecht und der proaktiven Informationspflicht. Im Fokus stehen dabei der Verwaltungsbegriff iSd Art 22a B-VG, der für die Bestimmung der informationspflichtigen Organe entscheidend ist, die Abgrenzung des Informationszugangsrechts gem Art 22a Abs 2 von Abs 3 B-VG, dessen rechtsdogmatische Einordnung und die Schranken seiner Ausübung.
- Oberlercher, Hannah
- Rosner, Florentina
- Informationen von allgemeinem Interesse
- Informationsbegriff
- Informationsfreiheit nach dem B-VG
- Informationspflicht, proaktive
- Informationszugangsrecht
- Rechtsträger, nichtstaatliche
- Rechtsträger, rechnungshofkontrollierte
- verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu Informationen
- Art 30 Abs 7 B-VG
- Art 121 Abs 5 B-VG
- § 3 IFG
- JRP 2025, 27
- Art 148e B-VG
- § 1 IFG
- Verpflichtete
- Meinungsfreiheit
- Art 10 EMRK
- Bedarfskompetenz
- Leistungsrecht
- Art 22a B-VG
- Grundrecht
- § 2 IFG
- Organe der Verwaltung
- Rechtstheorie, -geschichte
- Geheimhaltungsgründe
- Transparenz