


Die kartellrechtliche „passing-on defense“ als Zurechnungsfrage
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 29
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 8278 Wörter, Seiten 129-138
30,00 €
inkl MwSt




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Die kartellrechtliche passing-on defense wurde durch § 37a Abs 1 S 2 KartG in Österreich erstmals gesetzlich angesprochen aber nicht vollständig geregelt. Selbiges gilt auch für dessen Vorbild, den deutschen § 33 Abs 3 S 2 GWB. Art 13 der aktuellen RL zu Schadenersatzklagen bei Kartellverstößen sieht die Zulässigkeit der passing-on defense vor. Der Beitrag untersucht die Frage anhand allgemeiner zivilrechtlicher Grundsätze und europäischer Einflüsse. Er zeigt damit auch die Ausgangslage im anstehenden nationalen Umsetzungsprozess auf. Auszugehen ist von einer Unterteilung in drei Beurteilungsstufen. Die erste entspricht der Schadensminderungsobliegenheit, die zweite überobligatorischen Leistungen und die dritte steht überdies wirtschaftlichen Erwartungshaltungen entgegen. Im dritten Fall kann die passing-on defense nicht wirksam erhoben werden.
-
- Sonnberger , Marcus W. A.
-
- Kartellschadenersatz
- § 37a Abs 1 KartG
- Vorhersehbarkeit
- Weiterwälzung
- Vorteilsausgleichung
- RL 2014/104/EU des EP und des Rates vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der MS und der EU: Art 12 ff.
- § 1293 ABGB
- passing-on defense
- § 1295 ABGB
- überobligatorische Anstrengungen
- § 1304 ABGB
- Adäquanz
- selbstbestimmtes Dazwischentreten
- WBL 2015, 129
- Kausalität
- Schadensminderungsobliegenheit
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 1294 ABGB
- Zurechnung.
- Schutzzweck
- § 33 Abs 3 dGWB
- ORWI
- private enforcement
- Kone
Die kartellrechtliche passing-on defense wurde durch § 37a Abs 1 S 2 KartG in Österreich erstmals gesetzlich angesprochen aber nicht vollständig geregelt. Selbiges gilt auch für dessen Vorbild, den deutschen § 33 Abs 3 S 2 GWB. Art 13 der aktuellen RL zu Schadenersatzklagen bei Kartellverstößen sieht die Zulässigkeit der passing-on defense vor. Der Beitrag untersucht die Frage anhand allgemeiner zivilrechtlicher Grundsätze und europäischer Einflüsse. Er zeigt damit auch die Ausgangslage im anstehenden nationalen Umsetzungsprozess auf. Auszugehen ist von einer Unterteilung in drei Beurteilungsstufen. Die erste entspricht der Schadensminderungsobliegenheit, die zweite überobligatorischen Leistungen und die dritte steht überdies wirtschaftlichen Erwartungshaltungen entgegen. Im dritten Fall kann die passing-on defense nicht wirksam erhoben werden.
- Sonnberger , Marcus W. A.
- Kartellschadenersatz
- § 37a Abs 1 KartG
- Vorhersehbarkeit
- Weiterwälzung
- Vorteilsausgleichung
- RL 2014/104/EU des EP und des Rates vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der MS und der EU: Art 12 ff.
- § 1293 ABGB
- passing-on defense
- § 1295 ABGB
- überobligatorische Anstrengungen
- § 1304 ABGB
- Adäquanz
- selbstbestimmtes Dazwischentreten
- WBL 2015, 129
- Kausalität
- Schadensminderungsobliegenheit
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 1294 ABGB
- Zurechnung.
- Schutzzweck
- § 33 Abs 3 dGWB
- ORWI
- private enforcement
- Kone