Die Klausel-RL ist dahin auszulegen, dass sie keine Anwendung auf nationale Bestimmungen findet, die Verbraucher bei einem Darlehensvertrag mit Gewerbetreibenden nicht verpflichtet, bei vorzeitiger Fälligstellung Darlehenszinse...
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 70
- Entscheidungen des EuGH, 3334 Wörter
- Seiten 151 -155
- https://doi.org/10.47782/oeba202202015101
20,00 €
inkl MwSt
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/ EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Geltungsbereich - Art 1 Abs 2 - Nationale bindende Rechtsvorschriften - Vorzeitige Fälligstellung des Darlehensvertrags - Kumulierung von Darlehenszinsen und Verzugszinsen;
Die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5.4.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist, vorbehaltlich der vom vorlegenden Gericht vorzunehmenden Prüfung, dahin auszulegen, dass sie nicht auf nationale Bestimmungen anwendbar ist, nach denen ein Verbraucher, der mit einem Gewerbetreibenden einen Darlehensvertrag geschlossen hat, auf der Grundlage der Bestimmungen dieses Vertrags im Fall einer vorzeitigen Fälligstellung des Darlehens nicht verpflichtet werden kann, dem Gewerbetreibenden die Darlehenszinsen für den Zeitraum von der Erklärung der Fälligstellung bis zur tatsächlichen Rückzahlung des Darlehensbetrags zu zahlen, sofern die Zahlung von Verzugszinsen und anderen Vertragsstrafen, die nach diesem Vertrag geschuldet sind, den Ersatz des dem Gewerbetreibenden tatsächlich entstandenen Schadens ermöglicht.
- Lurger, Brigitta
- Kodolitsch, Felix
- EuGH, 10.06.2021, C-192/20, (7. Kammer), Prima banka Slovensko / HD
- oeba-Slg 2022/112
Weitere Artikel aus diesem Heft