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Die Mindestkörperschaftsteuer der GmbH nach dem AbgÄG 2014

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 2015
Inhalt:
Angrenzendes Steuerrecht
Umfang:
4674 Wörter, Seiten 236-242

9,80 €

inkl MwSt

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Mit dem AbgÄG 2014 wurde das Mindeststammkapital der GmbH wieder auf den bereits bis zum 1.7.2013 geltenden Betrag von € 35.000 angehoben. Durch die Einführung einer zehnjährigen Übergangsbestimmung und der Einführung einer „Gründungsprivilegierung“ besteht aber auch ab dem 1.3.2014 weiterhin die Möglichkeit eine GmbH mit einem Mindeststammkapital von nur € 5.000 zu gründen, bzw bestehende GmbHs mit einem geringeren Stammkapital fortzuführen. Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit steuerlichen Fragen der Übergangs- und Kapitalerhöhungsbestimmungen.

  • Stanek, Philipp
  • Gründungsprivilegierung
  • § 127 Abs 16 GmbHG
  • § 24 Abs 4 KStG
  • GesRÄG 2013
  • § 6 Abs 1 GmbHG
  • Gesellschaftsrecht
  • Mindestkörperschaftsteuer
  • GmbH-light
  • Mindeststammkapital
  • GES 2015, 236
  • § 10b GmbHG
  • § 26c Z 39 KStG
  • Kapitalerhöhung.
  • AbgÄG 2014

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