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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Die Mindestkörperschaftsteuer der GmbH nach dem AbgÄG 2014
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 2015
- Angrenzendes Steuerrecht, 4674 Wörter
- Seiten 236-242
9,80 €
inkl MwStMit dem AbgÄG 2014 wurde das Mindeststammkapital der GmbH wieder auf den bereits bis zum 1.7.2013 geltenden Betrag von € 35.000 angehoben. Durch die Einführung einer zehnjährigen Übergangsbestimmung und der Einführung einer „Gründungsprivilegierung“ besteht aber auch ab dem 1.3.2014 weiterhin die Möglichkeit eine GmbH mit einem Mindeststammkapital von nur € 5.000 zu gründen, bzw bestehende GmbHs mit einem geringeren Stammkapital fortzuführen. Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit steuerlichen Fragen der Übergangs- und Kapitalerhöhungsbestimmungen.
- Stanek, Philipp
- Gründungsprivilegierung
- § 127 Abs 16 GmbHG
- § 24 Abs 4 KStG
- GesRÄG 2013
- § 6 Abs 1 GmbHG
- Gesellschaftsrecht
- Mindestkörperschaftsteuer
- GmbH-light
- Mindeststammkapital
- GES 2015, 236
- § 10b GmbHG
- § 26c Z 39 KStG
- Kapitalerhöhung.
- AbgÄG 2014