Die Mindestrücklage im Lichte der WEG-Novelle 2022
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 35
- Aufsatz, 6457 Wörter
- Seiten 145 -154
- https://doi.org/10.33196/wobl202204014501
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Mit 1.7.2022 treten die Neuregelungen über die Rücklage nach § 31 WEG 2002 in Kraft. Die grundsätzlich verpflichtende Dotierung einer Mindestrücklage wird vom Gesetzgeber als ein wesentliches Mittel zur Erleichterung der Durchführung notwendiger Dekarbonisierungsmaßnahmen und thermisch-energetischer Sanierungen sowie für die Umsetzung sonstiger innovativer Energiekonzepte in Wohnungseigentumsanlagen angesehen. Der folgende Beitrag nimmt dies zum Anlass und beleuchtet einige für die Wohnungswirtschaft interessante Fragen im Zusammenhang mit dem Thema „Rücklage“.
- Schinnagl, Michaela
- thermisch-energetische Sanierung
- Unterschreitung der Mindestdotierung
- Überschreitung der Mindestdotierung
- Dekarbonisierung
- durchgreifende Sanierung
- WOBL 2022, 145
- § 31 Abs 5 WEG
- Angemessenheit
- § 31 Abs 1 WEG
- Neuerrichtung
- Mindestrücklage
- Miet- und Wohnrecht
- § 20 Abs 2 WEG
- Weisung
- § 29 WEG
- Rücklage
- § 14d WGG
- Reihenhaus
- Liquiditätsreserve