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Open Access

Die neue KI-Verordnung der EU

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
SIAK-JOURNALBand 21
Inhalt:
Beitrag
Umfang:
5250 Wörter, Seiten 30-42
DOI:

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Die neue EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI) soll sicherstellen, dass die Bürger ebenso wie Behörden und Unternehmen in diese Zukunftstechnologie Vertrauen haben dürfen. Sie bringt eine Reihe neuer Pflichten mit sich für Akteure, die KI-Systeme entwickeln und anbieten oder sonst in die Vertriebskette eingebunden sind, aber auch für Betreiber von KI-Systemen. Behörden, die sich fortgeschrittener IT-Lösungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben bedienen, müssen daher künftig prüfen, ob diese IT-Lösungen als KI-Systeme zu qualifizieren sind und, wenn ja, ob sie zu den teilweise verbotenen oder den Hochrisiko-KI-Systemen zählen und ob besondere Transparenzpflichten gelten. Behörden im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) sind, wenn sie KI-Systeme für sensible Aufgaben nutzen – etwa in den Bereichen Polizei und Sicherheit, Asyl und Migration oder Schutz Kritischer Infrastruktur – sehr häufig von den besonderen Anforderungen erfasst. Da die ersten Bestimmungen schon ab 2. Februar 2025 anwendbar sein werden, sind Behörden gut beraten, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einzustellen.

  • Wendehorst, Christiane
  • SIAK-JOURNAL 2024, 30

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