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Eccher

Die österreichische Erbrechtsreform

Alle Neuerungen auf einen Blick und praxisrelevante Kommentare
Sonstiges
  • 257 Seiten, broschiert
  • ISBN 978-3-7046-7357-2 (Print)
  • ISBN 978-3-7046-7451-7 (eBook)
  • Erscheinungsdatum: 19. Dezember 2016

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Die optimale Vorbereitung auf das neue Erbrecht

Mit dem Erbrechts-Änderungsgesetz (ErbRÄG 2015) wurde ein Großteil der erbrechtlichen Bestimmungen des ABGB, die zum Teil noch der Urfassung des ABGB von 1811 entstammen, geändert bzw neu gefasst. Die Erbrechtsreform bringt neben der sprachlichen Modernisierung die bereits von Lehre und Rechtsprechung vollzogenen Entwicklungen. Wichtige erbrechtliche Materien, wie das Pflichtteils- und Anrechnungsrecht wurden neu konzipiert und völlig neue Rechtsinstitute, wie das Pflegevermächtnis oder das Erbrecht des Lebensgefährten wurden geschaffen.

Das vorliegende Werk erleichtert durch seine gut strukturierte Darstellung den ersten Einstieg in die neue Rechtslage und beinhaltet:
- den wichtigsten Inhalt der Änderungen "auf einen Blick"
- die relevanten Auszüge aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage sowie
- Kommentierung der neuen Bestimmungen unter Berücksichtigung des bereits zum neuen Erbrecht erschienenen Schrifttums
- eine tabellarische Gegenüberstellung von alter und neuer Rechtslage sowie der übergangsrechtlichen Bestimmungen
- Ausführungen zur Entwicklungsgeschichte der Erbrechtsreform - Vorentwürfe, Reformdiskussionen und Hintergründe der Novelle

Eine Trennung der neuen Bestimmungen, die alleine sprachliche Änderungen beinhalten, von jenen, die inhaltliche Neuerungen mit sich bringen, erleichtern die Orientierung im neuen Recht.

Dieses Buch richtet sich an alle, die einen klaren Überblick über das neue Erbrecht erhalten wollen.

Weitere Informationen und Bücher zum Thema Erbrecht/Familienrecht finden Sie unter: www.verlagoesterreich.at/erbrecht

Univ.-Prof. Dr. Bernhard Eccher ist Universitätsdozent für Bürgerliches Recht und Ordentlicher Universitätsprofessor für Italienisches Recht und Rechtsvergleichung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck. Er war Mitglied der ministeriellen Kommission zur Vorbereitung des Ministerialentwurfs für das ErbRÄG 2015.