Die Ombudsstelle für Studierende, „Studierendenrechte“ und „-pflichten“ im österreichischen Hochschulraum: Zwischen sanfter Verwaltungskontrolle und proaktiver Syntegration
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHRBand 15
- Aufsatz, 5578 Wörter
- Seiten 175 -184
- https://doi.org/10.33196/zfhr201606017501
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Für die insgesamt mehr als 380.000 Studierenden und jährlich ca. 90.000 Studienwerber im österreichischen Hochschulraum gibt es seit 2012 die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, die hauptsächlich als Vermittlungsstelle außerhalb formeller Verfahren in Angelegenheiten des Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungswesens auftritt. Im Zuge ihrer Tätigkeiten übt sie ähnlich anderen Anwaltschaften eher eine „sanfte Verwaltungskontrolle“ denn hoheitliche Rechtsaufsicht aus. In ihren jährlichen Tätigkeitsberichten an den Wissenschaftsminister und an das Parlament trägt sie durch die Schilderung von Echtfällen und Vorschlägen an Organe und Gesetzesgeber zu einer Syntegration, also einer optimierten Implementierung und Adaptierung von Rechtsnormen quer durch das Hochschulsystem bei. Dies wird anhand etlicher Beispiele dargestellt. Abschließend werden auch Überlegungen für zukünftige Berichte mit Namensnennung gegeben.
- Leidenfrost, Josef
- Rothwangl, Anna-Katharina
- § 61 UG
- § 11 FHStG
- § 4 HSG
- § 13 FHStG
- Studierendenpflichten
- Universität
- § 18 FHStG
- § 60 UG
- § 71b UG
- § 10 FHStG
- Öffentliches Recht
- § 31 HS-QSG
- Fachhochschule
- Syntegration
- Ombudsstelle
- § 20 FHStG
- § 12 HSG
- § 8 FHStG
- § 79 UG
- § 29 HG
- Privatuniversität
- Tertiärsektor
- Studierendenrechte
- § 59 UG
- ZFHR 2016, 175
- Tätigkeitsbericht