Die organisationsrechtliche Umsetzung des „Tenure Track“-Modells im Universitätsgesetz
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHRBand 15
- Aufsatz, 10323 Wörter
- Seiten 35 -49
- https://doi.org/10.33196/zfhr201602003501
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Das „Tenure Track“-Modell wird mit der jüngsten UG-Novelle an den Universitäten organisationsrechtlich umgesetzt. Assoziierte Professorinnen und Assoziierte Professoren gehören damit künftig der „Professorenkurie“ an. Die entsprechenden Regelungen des UG betreffen beispielsweise den Entwicklungsplan, das Auswahlverfahren für diese Laufbahnstellen und die Qualifizierungsvereinbarung. Die Vorschriften über die Zugehörigkeit der neuen Assoziierten Professor/inn/en zur Gruppe der Universitätsprofessor/inn/en sowie über zusätzliche Wege in die „Kurie“ der Professor/inn/en werfen weitere Auslegungsfragen auf, die in diesem Beitrag erörtert werden.
- Lang, Michael
- Lichtmannegger, Annette
- internationalen kompetitiven Standards entsprechendes Auswahlverfahren
- Laufbahnstellen
- § 98 UG
- § 13b UG
- § 19 Abs 1 UG
- § 122 Abs 2 Z 4 UG
- § 94 Abs 2 Z 1 UG
- Ausschreibung
- Entwicklungsplan
- Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren
- Assoziierte Professorinnen und Professoren
- Öffentliches Recht
- § 99 UG
- Habilitation
- § 25 Uni-KollV
- § 27 Uni-KollV
- § 94 Abs 2 Z 2 UG
- ZFHR 2016, 35
- Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten
- § 97 UG
- abgekürztes Berufungsverfahren
- Qualifizierungsvereinbarung
- § 107 UG
- § 22 Abs 1 UG
- § 25 Abs 3a UG
- § 103 Abs 7 UG
- Berufungsverfahren
- Kurie der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
- Tenure Track
- § 20 Abs 6 UG
- vereinfachtes Verfahren
- § 20 Abs 5 UG
- § 26 Uni-KollV
- UG-Novelle
- § 25 Abs 4 UG
- Kollektivvertrag
- Satzung