Die parlamentarische Mitwirkung im Hinblick auf die vorläufige Anwendung von gemischten Abkommen der EU und ihrer MitgliedstaatenDer Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder.
- Originalsprache: Deutsch
- JRPBand 24
- Abhandlung, 7901 Wörter
- Seiten 324 -335
- https://doi.org/10.33196/jrp201604032401
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Das Inkrafttreten von gemischten Abkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten kann insbesondere durch langwierige Ratifikationsprozesse in den Mitgliedstaaten erheblich verzögert werden. Um dieser Gefahr zu begegnen, wird in vielen Fällen das Instrument der vorläufigen Anwendung zum Einsatz gebracht. In der öffentlichen Diskussion wird immer wieder die mangelnde demokratische Legitimation dieses Instruments kritisiert. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die völker-, unions- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der vorläufigen Anwendung von völkerrechtlichen Verträgen und widmet sich mit besonderem Fokus auf gemischte Abkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten den diesbezüglichen Mitwirkungsmöglichkeiten des Europäischen Parlaments sowie des Nationalrats und des Bundesrats.
- Haidenhofer, Gernot
- Art 218 Abs 5 AEUV
- Art 36 EUV
- Art 263 Abs 2 AEUV
- Art 23e BV-G
- § 31d GOG
- JRP 2016, 324
- Bundesrat
- § 31e GOG
- Mitwirkung, parlamentarische
- Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit
- Art 23k BV-G
- Art 23g BV-G
- Art 218 Abs 10 AEUV
- Art 4 Abs 3 EUV
- Art 18 WVRK
- Abkommen, gemischte
- Art 23f BV-G
- § 13a GO-BR
- Art 9 Abs 1 BV-G
- Europäisches Parlament
- Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
- Nationalrat
- Verträge, völkerrechtliche
- Protokoll (Nr 2) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
- Frustrationsverbot
- Art 207 Abs 3 AEUV
- Anwendung, vorläufige
- Art 50 BV-G
- Rechtstheorie, -geschichte
- Art 216 Abs 2 AEUV
- Art 25 WVRK
- Art 25 WVRK II