Die Pflicht gemeinnütziger Bauvereinigungen zur Legung einer Abrechnung über die Herstellungskosten
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 29
- Aufsatz, 5530 Wörter
- Seiten 290 -298
- https://doi.org/10.33196/wobl201607029001
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Die Umsetzung der „Wohnbauoffensive“ der Regierung (WBIB-G), die insbesondere die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank hervorbrachte, führte auch zu tiefgreifenden Änderungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht. Der folgende Beitrag hat keine Gesamtdarstellung der Neuerungen des WGG zum Ziel, sondern konzentriert sich auf die neu geschaffenen Rechnungslegungspflichten einer gemeinnützigen Bauvereinigung ihren Vertragspartnern gegenüber eine Abrechnung über die Herstellungskosten zu legen.
- Schinnagl, Michaela
- § 4 ERVO
- § 15 WGG
- Abrechnung über die Herstellungskosten
- § 13 WGG
- Baulichkeit
- Belegeinsicht
- § 1295 ABGB
- Herstellungskosten
- § 2 ERVO
- Schickschuld
- Präklusivfrist
- Generalunternehmer
- § 19 ERVO
- Grundkosten
- Unmöglichkeit
- § 1 ERVO
- Kostendeckungsprinzip
- gemeinnützige Bauvereinigungen
- § 14 WGG
- Miet- und Wohnrecht
- § 15a WGG
- § 22 WGG
- elektronische Rechnung
- § 19 WGG
- § 21 WGG
- Kaufpreis
- Baukostenabrechnung
- § 39 MRG
- Schikaneverbot
- WOBL 2016, 290
- Baukosten
- Entgelt
- offenkundige Unangemessenheit
- § 23 WGG
- § 3 ERVO
- § 20 MRG
- Fixpreis
- Rechnungslegung
- § 18 WGG
- Ordnungsstrafe