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Die Privilegierung von „Balkon- und Terrassenkraftwerken“ im Wohnungseigentum – eine sinnvolle Maßnahme?

Autor

Pittl, Raimund/​Egger, Bastian
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 38
Inhalt:
Aufsatz
Umfang:
5799 Wörter, Seiten 91-99

30,00 €

inkl MwSt

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Mit Wirkung vom 1.9.2024 wurden „Photovoltaikanlagen am Balkon oder an der Terrasse zur Versorgung des Wohnungseigentumsobjekts“ in den Katalog der privilegierten Änderungen nach § 16 Abs 2 Z 2 WEG aufgenommen. Sofern es sich dabei um „steckerfertige Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlagen“ handelt, greift auch die Zustimmungsfiktion des § 16 Abs 5. Im Beitrag werden die vom Gesetzgeber verwendeten Begriffe „am Balkon oder an der Terrasse“ und „zur Versorgung des WE-Objekts“ näher analysiert. Zudem wird kritisch hinterfragt, inwieweit die Anbringung einer PV-Anlage am Balkon oder an der Terrasse eine energetisch effiziente Maßnahme darstellt und sich bereits daraus eine Verkehrsüblichkeit ohne Erwähnung der PV-Anlage in der Z 2 hätte ableiten lassen. Den Abschluss bildet eine Untersuchung der in Abs 5 normierten Tatbestandselemente „Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlage“ und ihrer „Steckerfertigkeit“. Zudem wird beleuchtet, inwieweit sich mit der Erweiterung der privilegierten Maßnahmen des § 16 Abs 2 Z 2 und § 16 Abs 5 tatsächlich die Intention des Gesetzgebers, Klimaschutz effizient zu betreiben, verwirklichen lässt.

  • Pittl, Raimund
  • Egger, Bastian
  • Balkon-PV-Anlage
  • Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlage
  • privilegierte Maßnahmen
  • Solarthermieanlage
  • Terrassen-PV-Anlage
  • WOBL 2025, 91
  • § 16 WEG
  • Zustimmungsfiktion
  • Photovoltaikanlage
  • § 2 WEG
  • Miet- und Wohnrecht
  • Verkehrsüblichkeit
  • Änderungsrecht des Wohnungseigentümers
  • wichtiges Interesse
  • § 52 WEG
  • § 7 ElWOG
  • Solaranlage

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