Die Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts bei der Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen (Teil I)
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 2015
- Aufsatz, 5787 Wörter
- Seiten 331 -339
- https://doi.org/10.33196/ges201507033101
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Nach der bisherigen Praxis der Firmenbuchgerichte werden Zwangsstrafen nach § 283 UGB nicht nur verhängt, wenn eine Kapitalgesellschaft die fristgerechte Offenlegung ihres Jahresabschlusses unterlässt, sondern bisweilen auch dann, wenn die eingereichten Rechnungslegungsunterlagen bestimmte Mängel aufweisen. Der vorliegende Aufsatz geht der Frage nach, ob und inwieweit diese Vorgangsweise zulässig bzw geboten ist.
- Potyka, Matthias
- § 282 UGB
- Prüfpflicht
- Jahresabschluss
- GES 2015, 331
- Offenlegung
- § 283 UGB
- Gesellschaftsrecht
- Zwangsstrafe.
- Firmenbuch