



Heft 4, Dezember 2021, Band 29
Die Rangordnung der Grundrechte in der Krise
- Originalsprache: Deutsch
- JRP Band 29
- Forum, 7877 Wörter
- Seiten 251-262
- https://doi.org/10.33196/jrp202104025101
30,00 €
inkl MwStEs gibt keine Hierarchie der Grundrechte. Grundrechte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt, sondern müssen abgewogen werden. Die Wissenschaft stellt Methoden zur Verfügung, mit denen der Abwägungsvorgang rationalisiert werden kann.
Im Mittelpunkt steht eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, die unter Orientierung an den von Wissenschaft und Rechtsprechung erarbeiteten Kriterien vorzunehmen ist. Es sind die Eignung zur Zielerreichung, die Erforderlichkeit der Maßnahme, die Möglichkeit gelinderer Alternativen und die Adäquanz zu prüfen. Zurück bleibt mitunter ein beachtlicher Beurteilungsspielraum. Es ist davor zu warnen, dem Staat durch überhöhte Schutzpflichten eine Verantwortung für eine rundum abgesicherte Existenz des Menschen zu überbürden.
Insgesamt sollte die Leistungsfähigkeit der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht überschätzt werden. Die Praxis handhabt sie pragmatisch und nicht immer nach dem Modell des Lehrbuchs.
- Bußjäger, Peter
- § 17 StGG
- § 12 StGG
- § 8 EMRK
- § 5 Abs 1 Z 1 Covid-19-Maßnahmenverordnung, BGBl II 479/2020 idF BGBl II 528/2020
- § 18 StGG
- Art 3 EMRK
- JRP 2021, 251
- Covid-19-Virusvariantenverordnung, BGBl II 63/2021 idF 98/2021
- Grundrechtskollisionen
- Art 2 4. ZPEMRK
- § 11 EMRK
- Art 5 StGG
- Art 7 B-VG
- Schutzpflichten
- Grundrechte
- § 6 StGG
- Verhältnismäßigkeitsprüfung
- § 17a StGG
- Covid-19
- Art 2 EMRK
- § 12 Abs 1 Z 7 2. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung, BGBl II 598/2020
- Art 14 GRC
- Rechtstheorie, -geschichte
- Art 4 StGG
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