


Die Rechtsform der Beziehung zum Dritten ist frei
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- RPABand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1805 Wörter, Seiten 110-113
20,00 €
inkl MwSt




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Die Art 47 Abs 2 und 48 Abs 3 der RL 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass es ihnen zuwiderläuft, wenn ein öffentlicher Auftraggeber im Rahmen der Ausschreibungsunterlagen in einem Vergabeverfahren einen Bieter, der sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützt, dazu verpflichten kann, vor der Erteilung des Zuschlags mit diesen Unternehmen einen Kooperationsvertrag abzuschließen oder eine Personengesellschaft zu gründen.
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- Reisner, Hubert
-
- Personengesellschaft
- RPA 2016, 110
- Art 48 Abs 3 RL 2004/18/EG
- Nachweis
- EuGH, 14.01.2016, C-234/14, „Ostas celtnieks“
- Berufung auf Mittel Dritter
- Art 47 Abs 2 RL 2004/18/EG
- Bietergemeinschaft
- Vergaberecht
- Kooperationsvertrag
- Arbeitsgemeinschaft
- Rechtsform
- Art 44 Abs 1 RL 2004/18/EG
Die Art 47 Abs 2 und 48 Abs 3 der RL 2004/18/EG sind dahin auszulegen, dass es ihnen zuwiderläuft, wenn ein öffentlicher Auftraggeber im Rahmen der Ausschreibungsunterlagen in einem Vergabeverfahren einen Bieter, der sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützt, dazu verpflichten kann, vor der Erteilung des Zuschlags mit diesen Unternehmen einen Kooperationsvertrag abzuschließen oder eine Personengesellschaft zu gründen.
- Reisner, Hubert
- Personengesellschaft
- RPA 2016, 110
- Art 48 Abs 3 RL 2004/18/EG
- Nachweis
- EuGH, 14.01.2016, C-234/14, „Ostas celtnieks“
- Berufung auf Mittel Dritter
- Art 47 Abs 2 RL 2004/18/EG
- Bietergemeinschaft
- Vergaberecht
- Kooperationsvertrag
- Arbeitsgemeinschaft
- Rechtsform
- Art 44 Abs 1 RL 2004/18/EG