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Bydlinski, Peter

Die Rechtsstellung des übergangenen Vorkaufsberechtigten gegenüber dem Verpflichteten

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Veräußert ein Eigentümer eine Sache, für die ein Vorkaufsrecht vereinbart wurde, ohne den Vorkaufsberechtigten davon zu informieren, stellt sich die Frage nach den Rechten des solcherart rechtswidrigerweise übergangenen Vorkaufsberechtigten. Regelmäßig ist der dritte Erwerber nach Übernahme der Sache aus dem Schneider, weil und wenn er keine Kenntnis von diesem (nicht verbücherten) „Vorrecht“ hatte. Ausgehend von der immer wieder zu findenden Aussage, dass der Vorkaufsberechtigte auf Schadenersatzansprüche beschränkt ist, sobald der Eigentümer die Sache dem Dritten übergeben hat, wird unter anderem untersucht, ob bzw wann das Vorkaufsrecht tatsächlich erlischt, wann noch Erfüllungsansprüche bestehen und unter welchen Voraussetzungen das Erfüllungsinteresse als Schadenersatz gefordert werden kann.

  • Bydlinski, Peter
  • § 918 ABGB
  • JBL 2020, 670
  • § 861 ABGB
  • § 1295 ABGB
  • § 1478 ABGB
  • Öffentliches Recht
  • § 1297 ABGB
  • Ausübungsfrist
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Unmöglichkeit
  • § 1296 ABGB
  • Europa- und Völkerrecht
  • Erfüllungsinteresse
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 1074 ABGB
  • Verjährung
  • § 1489 ABGB
  • Schadenersatz
  • Zivilverfahrensrecht
  • Vorkaufsrecht
  • § 1073 ABGB
  • § 1052 ABGB
  • Gestaltungsrecht
  • Einlösungsangebot
  • Nichterfüllungsschaden
  • Arbeitsrecht
  • § 920 ABGB
  • Untergang des Vorkaufsrechts
  • § 1072 ABGB

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