Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Heft 9, September 2016, Band 29
Die schadenersatzrechtliche Einordnung der ÖNORM B 1300 und ihre Bedeutung für die Haftung des Immobilienverwalters
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 29
- Aufsatz, 10367 Wörter
- Seiten 299-313
- https://doi.org/10.33196/wobl201609029901
30,00 €
inkl MwStDas Austrian Standards Institute hat am 1. November 2012 die ÖNORM B 1300 veröffentlicht; sie trägt den Titel „Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen“. Die ÖNORM B 1300 war wohl als Instrument gedacht, Liegenschaftseigentümern und deren Verwaltern Leitlinien zur Vermeidung von Haftungsrisiken an die Hand zu geben. Damit sind aber für die „Normadressaten“ auch zahlreiche Fragen aufgeworfen worden. Der Beitrag versucht, manche davon zu klären.
- Riss, Olaf
- Fidler, Philipp
- Hausverwalter
- § 1313 ABGB
- Beweislast
- § 20 WEG
- Eigentümergemeinschaft
- Überwachungsverschulden
- § 1319a ABGB
- § 1293 ABGB
- § 1295 ABGB
- Modernisierungspflicht
- Objektsicherungsprüfung
- § 896 ABGB
- § 1319 ABGB
- Anscheinsbeweis
- Kontrollpflicht
- § 3 MRG
- Auswahlverschulden
- Stand der Technik
- Technikklauseln
- ÖNORM B 1300
- Repräsentantenhaftung
- Miet- und Wohnrecht
- Immobilienverwalter
- Erfüllungsgehilfe
- Verwalter
- Entlastungsbeweis
- § 129 Abs 2 Wr BauO
- § 80 StGB
- § 1294 ABGB
- § 28 WEG
- § 1313a ABGB
- Sichtkontrollen
- § 18 WEG
- WOBL 2016, 299
- § 1012 ABGB
- § 502 ZPO
- Zumutbarkeit
- Verkehrssicherungspflichten
- Gebäudehalterhaftung
- technische Standards
- Bauwerkehaftung