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Die Sicherstellung und Beschlagnahme immaterieller Vermögenswerte (Krypto-Assets) im Finanzstrafverfahren

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZSSBand 6
Inhalt:
Finanzstrafrecht
Umfang:
2896 Wörter, Seiten 176-180

9,80 €

inkl MwSt

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Die Frage, ob (nichtmaterielle) Vermögenswerte (Krypto-Assets) im gerichtlichen (Finanz-)Strafverfahren sichergestellt, beschlagnahmt und (vorzeitig) verwertet werden können, war bisher strittig und daher mit Rechtsunsicherheit verbunden. Der Initiativantrag für ein Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 vom 20.11.2024 (15/A XXVIII. GP) beinhaltet legistische Anpassungen der StPO, welche die Sicherstellung, Beschlagnahme, Ausfolgung und (vorzeitige) Verwertung von (nichtmateriellen) Vermögenswerten in gerichtlichen Strafverfahren ausdrücklich ermöglichen. In diesem Beitrag werden die vorgeschlagenen Änderungen in der StPO dargestellt und untersucht, ob de lege ferenda nicht auch ähnliche Adaptierungen im FinStrG erforderlich sind.

  • Köck, Elisabeth
  • § 115a StPO
  • § 90 FinStrG
  • Richtlinie (EU) 2024/1260
  • ZSS 2024, 176
  • Verfall
  • § 89 FinStrG
  • Sicherstellungsauftrag
  • § 114 StPO
  • Verwertung
  • § 110 StPO
  • § 172 FinStrG
  • Krypto-Assets
  • gerichtliches Finanzstrafverfahren
  • § 115 StPO
  • § 111 StPO
  • Sicherstellung
  • Beschlagnahme
  • § 109 StPO
  • § 113 StPO
  • verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren
  • Vermögenswerte

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