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Zeitschrift für öffentliches Recht
Die tschechoslowakische Verfassung 1920 und das österreichische B-VG 1920 – Skizze eines VergleichsThe Czechoslovak Constitution 1920 and the Austrian Federal Constitutional Law 1920 – Outline of a Comparison
- Originalsprache: Deutsch
- ZOER Band 75
- Aufsatz, 10016 Wörter
- Seiten 21-43
- https://doi.org/10.33196/zoer202001002101
30,00 €
inkl MwStAuf dem Boden der österreichisch-ungarischen Monarchie ist nach 1918 eine Reihe von Einzelstaaten entstanden. Diese mussten sich neue Verfassungen geben. Der vorliegende Beitrag vergleicht die Verfassung der Tschechoslowakischen Republik aus 1920 mit der österreichischen Bundesverfassung aus 1920. Beide Verfassungen haben – in unterschiedlichem Ausmaß – aus dem gemeinsamen Erbe (der Dezemberverfassung 1867) geschöpft. Dies zeigt sich schon formal, indem es nicht gelang, eine einheitliche, geschlossene Verfassungsurkunde zu schaffen. In vielen Bereichen – so etwa bei den Grundrechten oder der Organisation der Gerichtsbarkeit – zeigen sich darüber hinaus inhaltliche Gemeinsamkeiten. Mit der Schaffung von spezialisierten Verfassungsgerichten gelang beiden Staaten eine bedeutende Innovation, die aber nur in Österreich erfolgreich verlief. Beide Staaten schufen ein Zweikammerparlament, wobei allerdings der jeweiligen zweiten Kammer eine unterschiedliche Funktion zukam. Das Regierungssystem war in der Tschechoslowakei stark auf den Präsidenten der Republik ausgerichtet, während in Österreich eine Parlamentsherrschaft bestand.
- Wieser , Bernd
- Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG)
- Zweikammerparlament
- Verfassungsurkunde der Tschechoslowakei 1920 (VfU)
- Abgeordnetenhaus
- Bundes-Verfassungsgesetz 1920 (B-VG)
- ZOER 2020, 21
- Bundesrat
- Öffentliches Recht
- Verfassungsgericht
- Verfassungszersplitterung
- Verfassung der Tschechoslowakei 1920
- Nationalrat
- B-VG 1920
- Senat