



Die Umsetzung des EU-Rahmenwerks für gedeckte Bankschuldverschreibungen in Österreich und Deutschland
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 70
- Berichte und Analysen, 7446 Wörter
- Seiten 278 -286
- https://doi.org/10.47782/oeba202204027801
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Die gedeckte Bankschuldverschreibung („Covered Bond“) hat sich über viele Finanzkrisen hinweg als eine stabile und kostengünstige Refinanzierungsquelle für Kreditinstitute und ein sicheres Anlageinstrument erwiesen. Die Neuordnung des entsprechenden EU-Rahmenwerks zielt auf besondere Aufsicht auf der Mikroebene und auf Verbesserung der Finanzmarktstabilität insgesamt. Sie hat zwei Komponenten:
eine von den Mitgliedstaaten umzusetzende Richtlinie „über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen“ zur Sicherstellung der Struktur und Produktqualität (im folgenden „CB-RL“);
eine VO mit unmittelbarer Gesetzeskraft zur Änderung der CRR „hinsichtlich Risikopositionen in Form gedeckter Schuldverschreibungen“ zur Vereinheitlichung der aufsichtlichen Anforderungen an gedeckte Schuldverschreibungen in den Anlageportfolios von Kreditinstituten und Versicherungsgesellschaften (im folgenden „CB-VO“).
Nach Inkrafttreten zum 7.1.2020 ist die Frist für die Umsetzung in nationale Gesetzgebung am 8.7.2021 abgelaufen; das gesamte Regelwerk ist sodann ab 8.7.2022 EU-weit anzuwenden. Angesichts des jeweils recht unterschiedlichen Sachstands konnte die formelle Umsetzungsfrist nicht von allen Mitgliedstaaten eingehalten werden. Bis zum Jahresende 2021 haben Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien Lettland, Luxemburg, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern vollständige sowie die Tschechische Republik, Estland, Litauen und Malta teilweise Umsetzung gemeldet. Meldungen der restlichen Mitgliedstaaten stehen noch aus. Die EU-Kommission hat daher gegen 22 Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren auf den Weg gebracht. Nichtsdestoweniger hat Österreich inzwischen mit der Veröffentlichung des Gesetzespakets im Bundesgesetzblatt am 10.12.2021 das rechtzeitige Inkrafttreten sichergestellt. Von besonderem praktischen Interesse ist, dass sowohl das österreichische als auch das deutsche PfandBG einen Rechtsrahmen für das „Pfandbriefpooling“ (Verwendung von Deckungswerten verschiedener Kreditinstitute für eine einheitliche Pfandbriefemission) und für das Konsortialgeschäft bereithalten. Auch ansonsten bietet das neue österreichische PfandBG der nationalen und internationalen Kredit- und Kapitalanlagewirtschaft viele attraktive Möglichkeiten.
- Follak, Klaus Peter
- OGAW
- Verbriefung
- Finanzmarktstabilität
- Asset Backed Securities
- Solva II
- JEL-Classification: K 29, K 12, G 21
- BRRD
- Pfandbriefgesetz
- Kapitalmarktharmonisierung
- gedeckte Schuldverschreibungen
- OEBA 2022, 278
- Bankaufsicht
- deutsches Pfanndbriefgesetz
- LCR
- EU Covered Bonds Verordnung
- Pfandbriefpooling
- CRR
- EU Kapitalmarktregulierung
- EU Covered Bonds Richtlinie
- österreichisches
- Pfandbriefe
- Covered Bonds
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