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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 3, September 2020, Band 75

Pabel , Katharina

Die Unabhängigkeit der GerichtsbarkeitThe Independence of the Judiciary

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Die Sicherstellung der Unabhängigkeit der Justiz gebietet ihre hinreichende Finanzierung. Insbesondere aus dem in Art 19 EUV enthaltenen Gebot des effektiven Rechtsschutzes, der Garantie auf einen wirksamen Rechtsbehelf gemäß Art 47 GRC sowie dem Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art 6 EMRK kann die Notwendigkeit einer finanziellen Mindestausstattung der Gerichte abgeleitet werden. Auch das Modell der Richterbestellung hat Einfluss auf die institutionelle Unabhängigkeit der Richter. Auf europäischer Ebene ist eine Tendenz hin zu einer Verlagerung der Auswahl der Richter auf einen unabhängigen Justizrat festzustellen, wobei auch dieser weitgehende Ausschluss der Exekutive von der Richterbestellung keine Garantie für die Unabhängigkeit bietet, wie die durch den EuGH beurteilte Situation in Polen zeigt. Nicht zuletzt sind die Gerichte zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit vor übermäßigem Druck von Politik und (Medien-)Öffentlichkeit zu schützen.

  • Pabel , Katharina
  • Art 47 GRC (Charta der Grundrechte der Europäischen Union)
  • Recht auf Entscheidung binnen angemessener Frist
  • Justizreform
  • Öffentliches Recht
  • ZOER 2020, 561
  • Unabhängigkeit der Richter
  • Gebot effektiven Rechtsschutzes
  • Art 6 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention)
  • Finanzierung der Justiz
  • Art 86 B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz)
  • § 147 B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz)
  • Richterbestellung
  • Art 19 EUV (Vertrag über die Europäische Union)
  • Art 134 B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz)