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Die unerträgliche Einheitlichkeit des Seins

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JURIDIKUMBand 2024
Inhalt:
recht & gesellschaft
Umfang:
4343 Wörter, Seiten 463-472

10,00 €

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Ausgehend vom österreichischen medialen und politischen Diskurs über die rechtliche (Un-)Möglichkeit der Umweltministerin, dem Verordnungsentwurf über die Wiederherstellung der Natur (Renaturierungs-VO) im Rat der europäischen Umweltminister:innen am 17. Juni 2024 zuzustimmen, behandelt der Beitrag die Grundlagen der Mitwirkung der Bundesländer an der EU-Gesetzgebung über die einheitliche Länderstellungnahme. Dieses Instrument hat seinen Platz in der österreichischen Verfassung (Art 23d B-VG) und ist damit Teil des formellen Gesetzgebungsrechts, ist jedoch weitgehend von der Realverfassung und der völkerrechtlichen Praxis des Zusammenwirkens der Länder geprägt. Das B-VG selbst regelt nur die Bindungswirkung für das Abstimmungsverhalten der Ministerin im Rat bei Vorliegen einer einheitlichen Stellungnahme sowie Möglichkeiten des Abweichens aus zwingenden integrations- und außenpolitischen Gründen, nicht jedoch, wie eine solche Stellungnahme zustande kommt, abgeändert oder aufgehoben werden kann bzw muss. Hier fehlt es an expliziten verfassungsrechtlichen Regelungen, womit eine Reihe von Rechtsauffassungen vertreten werden können, zumal es an einer einschlägigen Entscheidung des VfGH fehlt. Klar ist: Die Ministerin braucht Klarheit von den Ländern. Wie diese herzustellen ist, wenn sich die Bewertungen einzelner Länder ändern (materielle Uneinheitlichkeit vorliegt, formelle Einheitlichkeit des Länderbeschlusses jedoch fortbesteht), wird zurecht kontrovers diskutiert. Der Beitrag versucht, hier entlang von formellem Verfassungsrecht, Völker- und Europarecht Klarheit zu schaffen.

  • Berger, Christian
  • Renaturierung
  • Einheitliche Stellungnahme
  • Mitwirkungsrechte der Bundesländer
  • Wiederherstellung der Natur
  • § 5 BMG
  • Art 6, 7 Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art 15a B-VG über die Mitwirkungsrechte der Länder und Gemeinden in Angelegenheiten der europäischen Integration
  • Art 3, 4 Vereinbarung über die gemeinsame Willensbildung der Länder in Angelegenheiten der europäischen Integration
  • Art 31 WVRK
  • JURIDIKUM 2024, 463
  • Europäisches Verfassungsrecht
  • Art 2 B-VG
  • Art 23e B-VG
  • Art 142 B-VG
  • Art 15 B-VG
  • Art 16 EUV
  • Europarecht
  • Völkerrecht
  • Verfassungsrecht
  • Art 16 B-VG
  • Art 23d B-VG
  • Gesetzgebung
  • Bundesstaat
  • Art 115 B-VG
  • Art 23g B-VG
  • Art 138a B-VG
  • Art 24 B-VG
  • Art 42 B-VG
  • Rechtsphilosophie und Politik

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