Zum Hauptinhalt springen
Somek, Alexander

Die verachtete Subkultur

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Ortspolizeiliche Verordnungen, mit denen für bestimmte Plätze oder Straßenabschnitte ein Alkoholverbot erlassen wird, lassen sich – wie das Beispiel einschlägiger Innsbrucker ortspolizeilicher Verordnungen zeigt – als eine Risikoregulierung verstehen. Keine Risikoregulierung kann ethisch neutral sein. Sie muss implizit Stellung nehmen zu den Gefahren von Aktivitäten, die für bestimmte gesellschaftliche Gruppen als wertvoll gelten. Die zum Alkoholverbot in Innsbruck ergangene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH 09.12.2015, E 50/2015) lässt sich als Versuch begreifen, die Verfassungsgerichtsbarkeit aus einem gesellschaftlichen Wertkonflikt herauszuhalten.

  • Somek, Alexander
  • Gleichheitssatz
  • JRP 2016, 245
  • Art 8 EMRK
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  • Art 7 B-VG
  • Metajudikatur
  • Risikoregulierung
  • Rechtstheorie, -geschichte

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!