Die verachtete Subkultur
- Originalsprache: Deutsch
- JRPBand 24
- Abhandlung, 4443 Wörter
- Seiten 245 -251
- https://doi.org/10.33196/jrp201603024501
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Ortspolizeiliche Verordnungen, mit denen für bestimmte Plätze oder Straßenabschnitte ein Alkoholverbot erlassen wird, lassen sich – wie das Beispiel einschlägiger Innsbrucker ortspolizeilicher Verordnungen zeigt – als eine Risikoregulierung verstehen. Keine Risikoregulierung kann ethisch neutral sein. Sie muss implizit Stellung nehmen zu den Gefahren von Aktivitäten, die für bestimmte gesellschaftliche Gruppen als wertvoll gelten. Die zum Alkoholverbot in Innsbruck ergangene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH 09.12.2015, E 50/2015) lässt sich als Versuch begreifen, die Verfassungsgerichtsbarkeit aus einem gesellschaftlichen Wertkonflikt herauszuhalten.
- Somek, Alexander
- Gleichheitssatz
- JRP 2016, 245
- Art 8 EMRK
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Art 7 B-VG
- Metajudikatur
- Risikoregulierung
- Rechtstheorie, -geschichte