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Die vergebene Punkteanzahl spricht für sich selbst
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 2014
- Judikatur, 2412 Wörter
- Seiten 149-152
- https://doi.org/10.33196/rpa201403014901
20,00 €
inkl MwStLiegt keine in einem gemeinsamen Entscheidungsprozess – einstimmig oder mehrstimmig – erzielte begründbare Entscheidung der gesamten Kommission vor, ist die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung der einzelnen Mitglieder durch die erfolgte Punktevergabe für die jeweiligen Subkriterien ausreichend gegeben.
Der unionsrechtlich gebotene effektive Rechtsschutz – jedenfalls was die Begründungspflicht der Zuschlagsentscheidung betrifft – ist auch bei der Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen einzuhalten.
- Lehner, Beatrix
- § 141 Abs 5 BVergG
- RPA 2014, 149
- § 141 Abs 2 BVergG
- § 130 BVergG
- VwGH, 21.01.2014, 2011/04/0133, „Rahmenvereinbarung über Sicherheitsdienstleistungen“
- § 34 Abs 1 VwGG
- Bewertungskommission.
- Zuschlagsentscheidung
- § 129 BVergG
- § 131 BVergG
- Begründungspflicht
- Vergaberecht
- § 42 Abs 2 Z 1 VwGG
- Angebotsbewertung
- nicht prioritäre Dienstleistungen
- Antragslegitimation
- § 2 Z 16 lit a sublit ii BVergG
- § 73 BVergG
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