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Stutzenstein, Sarah

Die Verjährung von systemischem Unrecht in Österreich

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Werden Straftaten von mächtigen Systemen und ihren Angehörigen unterstützt oder zumindest gedeckt, ist die Gefahr der Verjährung dieser Taten überdurchschnittlich groß. Opfer werden Opfer in mehrfacher Hinsicht, einerseits des:der individuellen Täters:Täterin, andererseits eines Systems, das die Straftaten ermöglicht und die Opfer nicht ausreichend geschützt hat. Der Wille, sich mit den Taten sowie dem Versagen des Systems, des strukturellen und gesellschaftlichen Umfelds, in dem die Taten begangen wurden, zu befassen, ist oft erst lange Zeit nach der Tatbegehung vorhanden, wenn die Straftaten bereits verjährt und strafrechtlich nicht mehr verfolgbar sind.

  • Stutzenstein, Sarah
  • Vergangenheitsaufarbeitung
  • NS-Prozesse
  • Heimkinder
  • #Metoo
  • JURIDIKUM 2024, 404
  • § 57 StGB
  • Systemunrecht
  • § 58 StGB
  • Verjährung
  • Rechtsphilosophie und Politik

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