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Die Vermutung des gleichwertigen Grundrechtsschutzes in Fällen der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 8
- Judikatur, 4689 Wörter
- Seiten 441-447
- https://doi.org/10.33196/jst202104044101
20,00 €
inkl MwStDie Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (EAW) ist für die Justizbehörden verbindlich, sofern keine Gründe für die Nichtvollstreckung vorliegen. Insofern ist der vom Gerichtshof entwickelte Grundsatz der Vermutung des gleichwertigen Grundrechtsschutzes im Rechtssystem der EU anzuwenden. Die zuständigen Behörden müssen aber prüfen, ob die Vollstreckung des EAW im Einzelfall zu einem offenkundig mangelhaften Schutz der Konventionsrechte führt. Die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung einer Person kann einen legitimen Grund für die Nichtvollstreckung eines EAW darstellen, wenn die Annahme einer solchen Gefahr auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruht.
- Art 3 EMRK
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2021/2
- EGMR, 25.03.2021, Nr 40324/16 ua, Bivolaru und Moldovan ./. Frankreich
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