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Zeitschrift für Vergaberecht

Heft 6, Dezember 2017, Band 2017

Ullreich, Stefan Mathias/​Reisinger, Stefan

Die Zulässigkeit von Direktvergaben im Schienenbereich als Dauerbrenner vor dem BVwG

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Der Schwellenwert des § 141 Abs 3 BVergG ist für die Vergabe von Schienenpersonenverkehrsdienstleistungen ohne Bedeutung. Eine Direktvergabe von Schienenpersonenverkehrsdienstleistungen ist wertunabhängig zulässig.

Die PSO-VO trat am 3.12.2009 in Kraft. Der österreichische Gesetzgeber hat eine von ihm als notwendig erachtete ergänzende Regelung in § 141 Abs 3 BVergG zeitnah im Zuge der BVergG-Novelle 2010 eingefügt und damit in zulässiger Weise eine Reaktion auf die Möglichkeit, welche die sekundärrechtliche PSO-VO vorsieht und allen Mitgliedstaaten gewährt wurde, getroffen.

Die PSO-VO harmonisiert die Vorgangsweise bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen auf der Schiene und auf der Straße. Eine sekundärrechtliche Marktöffnung im Eisenbahnbereich sieht die PSO-VO nicht vor. Es handelt sich somit um eine sekundärrechtliche Harmonisierung, weshalb ein Rückgriff auf das Primärrecht nicht angezeigt erscheint.

Die einzigen Voraussetzungen, die Art 5 Abs 6 PSO-VO für die Direktvergabe aufstellt, sind lediglich, dass (i) die Direktvergabe nicht nach nationalem Recht untersagt ist, (ii) es sich um öffentliche Dienstleistungsaufträge im Eisenbahnverkehr, ausgenommen Untergrund- und Straßenbahnen handelt und (iii) der Auftraggeber eine Höchstlaufzeit von zehn Jahren einhält. Auch enthält Art 5 Abs 6 PSO-VO keine Verpflichtung des Auftraggebers, ein wettbewerbliches Verfahren durchzuführen.

Eine Diskriminierung eines Dritten ist im Fall einer Direktvergabe nach Art 5 Abs 6 PSO-VO ausgeschlossen.

Dem Wesen der Direktvergabe ist es immanent, dass das Verfahren formfrei abläuft und der Auftraggeber seinen Vertragspartner ohne wettbewerbliches Verfahren frei auswählt. Markterkundungen, das heißt Gespräche über Möglichkeiten und allenfalls sogar Preise, sind bei der Direktvergabe denkbar und zulässig.

  • Reisinger, Stefan
  • Ullreich, Stefan Mathias
  • § 25 Abs 10 BVergG
  • wettbewerbliches Verfahren
  • Art 5 Abs 6 PSO-VO
  • Art 5 Abs 3 PSO-VO
  • Art 7 Abs 2 PSO-VO
  • PSO-VO
  • § 141 BVergG
  • Verordnung Nr 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
  • RPA 2017, 359
  • BVwG, 31.07.2017, W138 2159835-2W138 2159256-2W138 2159507-2, „Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennah- und regionalverkehr (SPNV) im Bundesland Tirol“
  • Direktvergabe von Schienenverkehrsdienstleistungen
  • § 41 Abs 3 BVergG
  • Ermessensentscheidung eines Auftraggebers
  • Vergaberecht

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