Die Zulässigkeit von Verjährungsvereinbarungen
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 137
- Aufsatz, 10611 Wörter
- Seiten 351 -363
- https://doi.org/10.33196/jbl201506035101
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Die hA geht davon aus, dass vor Ablauf der Verjährungsfrist der Verzicht auf die Verjährung und ihre Verlängerung nach § 1502 ABGB unwirksam sind. Im vorliegenden Beitrag wird auf die dogmatische Natur solcher Vereinbarungen eingegangen und dargelegt, dass § 1502 ABGB nur Verjährungsverlängerungen und -verzichte erfasst, die vor oder gleichzeitig mit der Begründung eines Rechts vereinbart werden. Dies bedeutet umgekehrt, dass Verjährungsvereinbarungen, die nach dem Beginn der Verjährungsfrist geschlossen werden, wirksam sind. Der Beitrag setzt sich weiters mit der (bisher nicht untersuchten) Frage auseinander, ob für Verjährungsverzichte und -verlängerungen während und nach Ablauf der Verjährungsfrist sowie insbesondere für jene Verlängerungen, die kraft Gesetzes ausdrücklich zulässig sind, eine Höchstgrenze besteht.
- Kogler, Gabriel
- § 933 Abs 1 ABGB
- Anerkennung.
- Wirksamkeit
- § 1478 ABGB
- Höchstgrenze der Verjährungsfrist
- § 6 Abs 1 VerfO der Schlichtungsstelle für Verbraucherstreitigkeiten
- Öffentliches Recht
- Unterbrechung
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Verlängerung der Verjährung
- VO RGBl 1858/105
- § 1502 ABGB
- Allgemeines Privatrecht
- Verjährung
- § 439 UGB
- § 1485 ABGB
- JBL 2015, 351
- § 423 UGB
- Zivilverfahrensrecht
- § 414 UGB
- Verzicht auf die Verjährung
- § 1497 ABGB
- Verjährungseinrede
- Zulässigkeit
- Hemmung
- Arbeitsrecht
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