


Die Zustellung des Bescheides über die Bestellung des Verfahrenshilferechtsanwalts mit ERV durch die RAK hat keine Rechtsgrundlage. Der Zeitpunkt der Zustellung ist nicht der Tag der Bereitstellung am Server
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 2
- Inhalt:
- Judikatur - Verfahrensrecht
- Umfang:
- 1057 Wörter, Seiten 525-527
20,00 €
inkl MwSt




-
Eine Rechtsgrundlage für eine Zustellung des Bescheides über die Bestellung des Verfahrenshelfers durch die RAK mittels Teilnehmer-Direktzustellung (TLNDZ) gibt es nicht. Auch § 37 ZustG kommt hiefür nicht in Betracht, wenn es weder die Mitteilung einer „elektronischen Zustelladresse“ durch den Verfahrenshelfer noch die Erteilung eines Auftrages gemäß § 34 Abs 1 ZustG durch den Ausschuss der RAK gibt. Somit ist insbesondere nicht von einer Zustellung „mit dem Zeitpunkt des Einlangens beim Empfänger“ (§ 37 Abs 1 zweiter Satz ZustG) auszugehen.
Wenn man hierfür die – für elektronisch übermittelte gerichtliche Erledigungen und Eingaben geltende – Bestimmung des § 89d Abs 2 GOG sinngemäß anwenden wollte, wäre als Zustellungszeitpunkt jeweils der auf das Einlangen in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers folgende Werktag anzusehen.
-
- § 37 ZustG
- § 61 VwGG
- VwGH, 22.04.2015, Ro 2014/10/0130
- ZVG-Slg 2015/128
- Verwaltungsverfahrensrecht
Eine Rechtsgrundlage für eine Zustellung des Bescheides über die Bestellung des Verfahrenshelfers durch die RAK mittels Teilnehmer-Direktzustellung (TLNDZ) gibt es nicht. Auch § 37 ZustG kommt hiefür nicht in Betracht, wenn es weder die Mitteilung einer „elektronischen Zustelladresse“ durch den Verfahrenshelfer noch die Erteilung eines Auftrages gemäß § 34 Abs 1 ZustG durch den Ausschuss der RAK gibt. Somit ist insbesondere nicht von einer Zustellung „mit dem Zeitpunkt des Einlangens beim Empfänger“ (§ 37 Abs 1 zweiter Satz ZustG) auszugehen.
Wenn man hierfür die – für elektronisch übermittelte gerichtliche Erledigungen und Eingaben geltende – Bestimmung des § 89d Abs 2 GOG sinngemäß anwenden wollte, wäre als Zustellungszeitpunkt jeweils der auf das Einlangen in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers folgende Werktag anzusehen.
- § 37 ZustG
- § 61 VwGG
- VwGH, 22.04.2015, Ro 2014/10/0130
- ZVG-Slg 2015/128
- Verwaltungsverfahrensrecht