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Fuchs, Hubert W.

Dienstgeberbeitrag für wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH

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Übt der zu mehr als 25% („wesentlich“) beteiligte Gesellschafter einer Rechtsanwalts-GmbH für mehrere Jahre die Geschäftsführung und die operative (anwaltliche) Tätigkeit der Gesellschaft aus, ist er in deren betrieblichen Organismus eingegliedert. Die Vergütung, die er dafür erhält, fällt unter § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 und unterliegt damit dem Dienstgeberbeitrag iSd § 41 FLAG 1967 (RS 1).

  • Fuchs, Hubert W.
  • BFG, 17.08.2021, RV/7100343/2017
  • Steuerrecht
  • § 47 Abs 2 EStG
  • § 41 Abs 1 FLAG
  • § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988
  • AFS 2021, 228

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