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Dienstleistung; Entgeltlichkeit; Hochschulen staatliche; Lehrtätigkeit; Tätigkeit wirtschaftliche

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZFHRBand 22
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
309 Wörter, Seiten 40-41

9,80 €

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Das Vorliegen einer Dienstleistung im Sinne der Art 56 und 57 AEUV setzt voraus, dass der Erbringer der zu beurteilenden Leistungen mit diesen am wirtschaftlichen Leben teilnimmt. Dienstleistungen im Sinne des Art 57 AEUV sind Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden. Ist eine Leistungserbringung nicht mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden, wird sie ausschließlich aus sozialen, politischen und ähnlich gelagerten Motiven erbracht, fehlt es am Kriterium der Entgeltlichkeit.

  • Novak
  • Art 57 AEUV
  • Dienstleistung
  • Lehrtätigkeit
  • Öffentliches Recht
  • Entgeltlichkeit
  • Art 56 AEUV
  • VwGH, 05.10.2021, Ra 2021/03/0061
  • Hochschulen staatliche
  • Tätigkeit wirtschaftliche
  • ZFHR-Slg 2023/3

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