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Dienstleistungsfreiheit: Zur Verpflichtung eines dienstleistenden Rechtsanwalts, der einen Mandanten in einem nationalen Gerichtsverfahren vertritt, im Einvernehmen mit einem beim angerufenen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt z...
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 35
- Rechtsprechung, 3447 Wörter
- Seiten 213-216
- https://doi.org/10.33196/wbl202104021301
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inkl MwStArt 5 der RL 77/249/EWG ist dahin auszulegen, dass
er als solcher im Hinblick auf das Ziel einer geordneten Rechtspflege dem nicht entgegensteht, dass einem Rechtsanwalt, der Dienstleistungen zur Vertretung seines Mandanten erbringt, die Verpflichtung auferlegt wird, im Einvernehmen mit einem beim angerufenen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu handeln, der gegebenenfalls diesem Gericht gegenüber die Verantwortung trägt, und zwar im Rahmen eines Systems, in dem Rechtsanwälte standes- und verfahrensrechtliche Pflichten wie diejenige erfüllen müssen, dem Gericht jegliches für den ordnungsgemäßen Gang des Verfahrens erforderliche rechtliche Material, ob Rechtsvorschriften oder Rsp, vorzulegen, wobei der Rechtsuchende aber von dieser Pflicht befreit ist, falls er beschließt, seine Sache selbst zu vertreten;
es im Hinblick auf das Ziel einer geordneten Rechtspflege nicht unverhältnismäßig ist, wenn ein dienstleistender Rechtsanwalt dazu verpflichtet wird, im Einvernehmen mit einem beim angerufenen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu handeln, und zwar in einem System, in dem diese beiden Rechtsanwälte die Möglichkeit haben, ihre jeweilige Rolle festzulegen, wobei der beim angerufenen Gericht zugelassene Rechtsanwalt in der Regel nur die Aufgabe hat, den dienstleistenden Rechtsanwalt zu unterstützen, damit er den Mandanten sachgerecht vertreten und seine Verpflichtungen gegenüber diesem Gericht ordnungsgemäß erfüllen kann;
eine allgemeine Verpflichtung, im Einvernehmen mit einem beim angerufenen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu handeln, ohne dass die Erfahrung des dienstleistenden Rechtsanwalts berücksichtigt werden könnte, über das hinausginge, was zur Erreichung des Ziels einer geordneten Rechtspflege erforderlich ist.
- WBl-Slg 2021/53
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 5 der RL des Rates vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte
- EuGH, 10.03.2021, Rs C-739/19, VK/An Bord Pleanála, Beteiligte: The General Council of the Bar of Ireland, The Law Society of Ireland and the Attorney General; Supreme Court [Oberster Gerichtshof, Irland]
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