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- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUMBand 2024
- vor.satz, 2546 Wörter
- Seiten 141 -146
- https://doi.org/10.33196/juridikum202402014101
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Vier ältere Frauen und der Verein KlimaSeniorinnen zogen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), weil die Schweiz nicht genug gegen die Auswirkungen des Klimawandels unternehme. Am 9. April 2024 hat der EGMR entschieden. Das Urteil sorgt für rege Debatten und neben großer Begeisterung auch für Protest. Dieser Beitrag fragt danach, ob der Gerichtshof in seiner Entscheidung ein neues Grundrecht auf Klimaschutz erfindet, was es mit der Neujustierung der Zulässigkeitshürden auf sich hat und ob der Vorwurf der richterlichen Selbstermächtigung eine Berechtigung hat. Der EGMR schafft eine neue Klagebefugnis für Klimaschutz-Vereinigungen und folgt damit einem Trend zu kollektiv vermitteltem Rechtsschutz, der schon vor einigen Jahren vom Unionsgesetzgeber und zahlreichen nationalen Gesetzgebern losgetreten wurde.
- Blaßnig, Maximilian
- Palmanshofer, Hanna
- Naturschutz
- überindividueller Rechtsschutz
- living instrument
- § 19 UVP-G
- Art 9 Aarhus-Konvention
- Umweltorganisationen
- Gewährleistungspflichten
- Klimaklagen
- Klimakrise
- Individualbeschwerde
- Freiheitsrechte
- positive obligations
- Art 8 EMRK
- Art 34 EMRK
- kollektiver Rechtsschutz
- JURIDIKUM 2024, 141
- Klagebefugnis
- Schutzpflichten
- Grundrechte
- KlimaSeniorinnen
- NGOs
- Klimawandel
- climate change litigation
- Öffentlichkeitsbeteiligungs-RL
- Art 2 EMRK
- Vereinigungen
- Opferstatus
- Umwelt
- Klimaschutz
- Rechtsphilosophie und Politik
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