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Fritsche, Andrea/​Rienzner, Martina

Dieses Land gehört nicht zu mir...

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Sprachanalysen werden in Asylverfahren herangezogen, um Zweifel an den Herkunftsangaben von Asylwerber_innen zu bestätigen oder zu beseitigen. Angenommen wird dabei einerseits, dass die Sprechweise einer Person Auskunft über die Herkunft gibt und, andererseits, dass es etablierte sprachwissenschaftliche Methoden gibt, die derartige Aussagen absichern. Sprachwissenschaftliche Arbeiten zeigen jedoch, dass sowohl theoretische als auch methodische Grundlagen von Sprachanalysen umstritten sind. Relativ ungeachtet der (akademischen) Diskussion beauftragen österreichische Behörden v.a. international tätige Firmen (Sprakab und Verified) und einen österreichischen, freiberuflich tätigen Gutachter mit der Durchführung von Sprachanalysen, die einen entscheidenden Beitrag leisten, nationale, regionale oder ethnische Zugehörigkeiten von Asylsuchenden festzuschreiben. Das dadurch zur Verfügung gestellte Sonderwissen – das sich unterschiedlich stark wissenschaftlicher Erkenntnis, Gestalt und Rhetorik bedient – stellt dem Recht zwar Argumentations- und Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung, Inhalt und Qualität sind jedoch häufig nur schwer zugänglich. Sowohl für die Behörden als auch die Asylsuchenden ist eine kritische Auseinandersetzung mit den Ergebnissen nur mit hohem Ressourcenaufwand möglich. Die Folge ist eine Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten von Asylsuchenden, Exklusion im Verfahren und eine weiter Ökonomisierung der Flüchtlingseigenschaft.

  • Fritsche, Andrea
  • Rienzner, Martina
  • österreichisches Asylverfahren
  • Sprachanalysen
  • JURIDIKUM 2017, 37
  • Asyl
  • Rechtsphilosophie und Politik

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