Zum Hauptinhalt springen

Direkte Klage des pflichtteilsberechtigten, erbantrittserklärten Erben auf Ergänzung seines Pflichtteils durch Kürzung des Vermächtnisses vor Einantwortung

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Eine direkte Klage des pflichtteilsberechtigten, erbantrittserklärten Erben auf Ergänzung seines Pflichtteils durch Kürzung des Vermächtnisses iS von § 783 ABGB idF vor ErbRÄG 2015 gegen den Vermächtnisnehmer, dem das Vermächtnis bereits ausgefolgt wurde, ist bereits vor Einantwortung möglich.

Über die Zulässigkeit und das Ausmaß der Vermächtniskürzung kann nur im streitigen Rechtsweg entschieden werden. Daran ändert nichts, dass das Verlassenschaftsverfahren noch nicht beendet ist. Die dort ermittelten Vermögenswerte entfalten keine Bindungswirkung für das streitige Verfahren.

  • § 692 ABGB
  • LGZ Graz, 31.01.2020, 14 Cg 75/19y
  • Öffentliches Recht
  • § 783 ABGB idF BGBl I 83/2015
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • OLG Graz, 29.07.2020, 5 R 52/20m
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2021, 582
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 25.03.2021, 2 Ob 189/20p
  • Arbeitsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!