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Direkte Klage des pflichtteilsberechtigten, erbantrittserklärten Erben auf Ergänzung seines Pflichtteils durch Kürzung des Vermächtnisses vor Einantwortung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 143
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2475 Wörter, Seiten 582-585

30,00 €

inkl MwSt

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Eine direkte Klage des pflichtteilsberechtigten, erbantrittserklärten Erben auf Ergänzung seines Pflichtteils durch Kürzung des Vermächtnisses iS von § 783 ABGB idF vor ErbRÄG 2015 gegen den Vermächtnisnehmer, dem das Vermächtnis bereits ausgefolgt wurde, ist bereits vor Einantwortung möglich.

Über die Zulässigkeit und das Ausmaß der Vermächtniskürzung kann nur im streitigen Rechtsweg entschieden werden. Daran ändert nichts, dass das Verlassenschaftsverfahren noch nicht beendet ist. Die dort ermittelten Vermögenswerte entfalten keine Bindungswirkung für das streitige Verfahren.

  • § 692 ABGB
  • LGZ Graz, 31.01.2020, 14 Cg 75/19y
  • Öffentliches Recht
  • § 783 ABGB idF BGBl I 83/2015
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • OLG Graz, 29.07.2020, 5 R 52/20m
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2021, 582
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 25.03.2021, 2 Ob 189/20p
  • Arbeitsrecht

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